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AGB

AGB Profi Touristik e.K.

1. Anmeldung
Die Geschäftsbedingungen ergänzen die §§651 a. ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reiseverband)gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns als Reiseveranstalter mit Erhalt der Reisebestätigung zustande.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie nach Erhalt der Bestätigung 25 % des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsleistungen an. Die Restzahlung wird bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts-und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Für die Anzahlung genügt die Ablichtung des Mustersicherungsscheines auf dieser Seite.

2. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen erweitern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, daß ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zah-lung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 10% des Reisepreises übersteigen. Diese Einschränkung gilt nicht bei Veränderungen von behördlich festgelegten Beförderungstarifen, Steuern oder sonstiger behördlich festgelegter Gebühren. Der Rücktritt muß vom Kunden unverzüglich schriftlich erklärt werden.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Profi- Touristik zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei uns maßgebend. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so sind vom Kunden die nachfolgend aufgeführten Stornokosten zu tragen.

Bus-Gruppenreisen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt 25% pro Person. Bis 15 Tage vor Reiseantritt 35%, bis 7 Tage 50%, danach 80 % des Reisepreises. Bei Nichtantritt der Reise (No Show) werden 100% des Reisepreises fällig.
Flug – und Schiffgruppenreisen: Bis 30 Tage vor Reiseantritt 35%, 29-22 Tage vor Reiseantritt 50%, 21 –15 Tage vor Reiseantritt 65%, 14 Tage bis Reiseantritt 80%. Bei Nichtantritt der Reise betragen die Kosten 100%. Sollten die Stornokosten des Hauptleistungserbringers dieser Staffel abweichen, so gilt immer die Staffel dieses Erbringers. Der Kunde muss über die abweichende Stornostaffel informiert werden.

Sonderreisen mit Garantieleistungen:
Hier kommt die gleiche Stornostaffel, wie bei Flug-Gruppenreisen zur Anwendung. Die Kosten für Garantieleistungen wie Eintrittskarten oder Ähnliches werden durch Profi – Touristik zu 100% an den Kunden weitergegeben.

Umbuchungen
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt.. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir nur Bearbeitungsgebühren von € 25,00 je Vorgang.

5. Nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.

Bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl der betreffenden Reise. Der Kunde erhält den Teilnehmerpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde trotz Mahnung den ordnungsgemäßen Reisepreis nicht gänzlich bezahlt. Die durch diese Vertragsverletzung entstehenden Kosten zuzüglich einer Pauschale von 50,00 € je Person werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde als auch wir den Vertrag kündigen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so sind evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit, sowie  der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr eines Verkehrsträgers erbracht, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

Es gilt ausdrücklich als Vertragsbestandteil, dass bei Nichterreichung eingeschlossener Beförderungsleistungen wie Flüge, Fähren oder Vergleichbarem, welche nicht Profi-Touristik zur Last gelegt werden können, dem Kunden Alternativen zugemutet werden können. Reiseleistungen die dadurch nicht erbracht werden, können vom Kunden nicht zurückgefordert werden.

9. Beschränkte Haftung

Die Haftung durch uns ist auf den dreifachen Reise-preis beschränkt.
9.1.1.soweit ein Schaden des Kunden durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt wird, oder
9.1.2. soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche u.s.w.)

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu er-bringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Es wird ausdrücklich vereinbart, daß die vereinbarten Leistungen durch uns auch dann als ordnungsgemäß erbracht gelten, wenn namentlich bestätigte Hotels nicht zur Verfügung stehen, die Unterbringung in mehreren Hotels erfolgt, oder das Hotel während des Aufenthaltes gewechselt werden mußte, soweit die Änderungen innerhalb der gleichen Preiskategorie vorgenommen werden. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden ge-ring zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und/oder uns mitgeteilt werden. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich gegen uns geltend zu machen.

11. Paß-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Zoll und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

12. Einzelzimmer
Einzelzimmer stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung und können nicht immer garantiert werden. Bei etwaiger notwendig werdender Zusammenlegung im Doppelzimmer erfolgt die Rückzahlung des, für das Einzelzimmer einbehaltenen Zuschlages. Weitergehende Ansprüche können nicht anerkannt werden. Andererseits müssen wir uns vorbehalten, alleinreisende Kunden, die Doppelzimmer gebucht haben, im Einzelzimmer unterzubringen und den Einzelzimmerzuschlag zu berechnen, wenn der gebuchte Zimmerpartner die Reise aus eigenen Gründen storniert.

13. Reiseleitung
Wenn wir im Prospekt oder Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlichen, so muß diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrages. Wir müssen uns Änderungen, auch kurzfristige, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aue

15. Allgemeine Hinweise
Wird eine von uns angebotene Reise von einem anderen Unternehmer veranstaltet, so treten wir als Vermittler dieses Veranstalters auf. In diesem Fall gelten ausschließlich die Reisebedingungen des fremden Veranstalters.

Irrtum und Änderung bleiben vorbehalten.

Stand: September 2020
Profi – Touristik e.K.
Postplatz 4
08280 Aue

Inhaber: Oliver Seinig

Telefon (03771) 26193
Telefax: (03771) 20251
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